Persönliche Angaben
Bankverbindung
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Tätigkeiten
| Angebotsbezeichnung | Datum | Von | Bis | Vorbereitung (Std.) | Gesamtstunden | Betrag (€) |
|---|
Auszahlungsbetrag
Bestätigung
Die Übungsleitervergütung gilt als selbständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Übungsleiterhonorare bis maximal 3.300,00 € im Kalenderjahr 2026 einkommensteuerfrei.
Ich habe das Merkblatt zur Übungsleitertätigkeit erhalten und bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die Freibetragsgrenze für das laufende Kalenderjahr nicht überschritten habe.
Mir ist bekannt, dass ich LINEA e. V. bei Überschreiten der Freibetragsgrenze unverzüglich informieren muss.